Vorsorgevollmacht Widerrufen Bei Demenz




Vorsorgevollmacht Widerrufen Bei Demenz
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Titel: Vorsorgevollmacht Widerrufen Bei Demenz

Datum: [Datum]

Ort: [Ort]

Parteien:

Zwischen dem Vollmachtgeber (nachfolgend „Vollmachtgeber“ genannt) und dem Bevollmächtigten (nachfolgend „Bevollmächtigter“ genannt) wird folgende Vereinbarung getroffen:

Dokumentenkörper:

1. Der Vollmachtgeber erteilte dem Bevollmächtigten eine Vorsorgevollmacht gemäß [Datum].

2. Aufgrund der diagnostizierten Demenzerkrankung des Vollmachtgebers liegt eine Situation vor, in der der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, seine Rechte und Pflichten wirksam wahrzunehmen.

3. Gemäß § 1904 Abs. 2 BGB möchte der Vollmachtgeber die Vorsorgevollmacht widerrufen.

Umfang und Dauer:

1. Der Widerruf der Vorsorgevollmacht erfolgt ab sofort.

2. Der Widerruf gilt für alle Angelegenheiten, für die die Vorsorgevollmacht ursprünglich erteilt wurde.

3. Die Dauer des Widerrufs ist unbefristet, jedoch kann der Vollmachtgeber den Widerruf jederzeit schriftlich oder mündlich gegenüber dem Bevollmächtigten aufheben.

Spezifische Anweisungen:

1. Der Bevollmächtigte ist angewiesen, alle Unterlagen und Schlüssel, die mit der Vorsorgevollmacht zusammenhängen, dem Vollmachtgeber oder dessen Vertretern auszuhändigen.

2. Der Vollmachtgeber behält sich das Recht vor, einen neuen Bevollmächtigten zu ernennen.

Unterschriften:

Der Vollmachtgeber:

[Vorname Nachname]

__________________________

Datum und Ort:

[Datum], [Ort]

Der Bevollmächtigte:

[Vorname Nachname]

__________________________

Datum und Ort:

[Datum], [Ort]

Anhänge:

Keine Anhänge vorhanden.

Rechtliche Mitteilung:

Die vorliegende Vorlage dient lediglich als Hilfestellung für die Erstellung eines Dokuments zur Widerrufung einer Vorsorgevollmacht bei Demenz. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Um sicherzustellen, dass das Dokument den individuellen rechtlichen Bedürfnissen entspricht, wird empfohlen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.

__________________________

Datum:

[Datum]


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Wie schreibt man eien Vorsorgevollmacht Widerrufen Bei Demenz

1. Titel, Datum und Ort

1.1 Titel

  Vorsorgevollmacht Beglaubigen Arzt

Geben Sie dem Dokument einen aussagekräftigen Titel, der den Inhalt klar beschreibt, z.B. „Widerruf der Vorsorgevollmacht bei Demenz“.

1.2 Datum und Ort

Setzen Sie das Datum und den Ort, an dem Sie das Dokument verfassen.

2. Parteien

2.1 Bevollmächtigter

Geben Sie den vollständigen Namen und die Adresse der Person an, die in der ursprünglichen Vorsorgevollmacht als Bevollmächtigter benannt wurde.

2.2 Vollmachtgeber

Geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse als Vollmachtgeber an.

3. Dokumentenkörper

3.1 Einleitung

3.2 Widerruf der Vorsorgevollmacht

Formulieren Sie klar und deutlich den Widerruf der Vorsorgevollmacht, z.B. „Ich, [Ihr Name], widerrufe hiermit die am [Datum] erteilte Vorsorgevollmacht an [Name des Bevollmächtigten].“

3.3 Geltungsdauer

Geben Sie an, dass der Widerruf ab sofort und für die Dauer Ihrer Demenzerkrankung gültig ist.

4. Umfang und Dauer

4.1 Umfang

Erläutern Sie, dass der Widerruf der Vorsorgevollmacht alle Befugnisse des Bevollmächtigten vollständig beendet. Geben Sie an, dass der Bevollmächtigte keinerlei Entscheidungen mehr in Ihrem Namen treffen darf.

4.2 Dauer

Stellen Sie klar, dass der Widerruf solange in Kraft bleibt, bis Sie wieder in der Lage sind, eigenständige Entscheidungen zu treffen oder bis Sie versterben.

5. Spezifische Anweisungen

5.1 Besondere Anweisungen

Hier können Sie spezifische Anweisungen geben, die für den Fall von Demenz relevant sind, z.B. medizinische Behandlungen, Pflegeentscheidungen, Wohnsituation oder finanzielle Angelegenheiten.

6. Unterschriften

6.1 Vollmachtgeber

Unterschreiben Sie das Dokument als Vollmachtgeber und geben Sie das aktuelle Datum an.

6.2 Zeugen

Stellen Sie sicher, dass das Dokument von mindestens zwei unabhängigen Zeugen unterschrieben wird. Geben Sie deren Namen, Adressen und Unterschriften an.

7. Anhänge

7.1 Dokumente

Fügen Sie alle relevanten Dokumente als Anhang hinzu, z.B. Kopien der ursprünglichen Vorsorgevollmacht oder ärztliche Atteste über Ihre Demenzerkrankung.

8. Rechtliche Mitteilung

Dieses Dokument dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Konsultieren Sie für eine rechtliche Beratung immer einen Fachanwalt.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Anleitung ist und nicht als rechtliche Vorlage verwendet werden sollte. Es wird empfohlen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass das Dokument den jeweiligen rechtlichen Anforderungen und Bedingungen entspricht.

  Bundesnotarkammer Vorsorgevollmacht


Frage 1: Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Antwort: Eine Vorsorgevollmacht ist eine Rechtsvereinbarung, bei der eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) die Vollmacht erteilt, in seinem Namen und nach seinen Anweisungen Entscheidungen zu treffen, falls er aufgrund von Demenz nicht mehr dazu in der Lage ist.

Frage 2: Kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden?

Antwort: Ja, eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit vom Vollmachtgeber widerrufen werden, solange er noch in der Lage ist, seine eigenen Entscheidungen zu treffen.

Frage 3: Wie kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden?

Antwort: Um eine Vorsorgevollmacht zu widerrufen, muss der Vollmachtgeber eine schriftliche Widerrufserklärung verfassen und diese dem Bevollmächtigten, sowie allen beteiligten Behörden und Institutionen zukommen lassen.

Frage 4: Was passiert, wenn der Vollmachtgeber aufgrund von Demenz nicht mehr in der Lage ist, den Widerruf selber zu verfassen?

Antwort: In diesem Fall können enge Verwandte oder gesetzliche Vertreter des Vollmachtgebers den Widerruf verfassen und die entsprechenden Schritte einleiten.

Frage 5: Wie wirkt sich ein Widerruf der Vorsorgevollmacht auf den Bevollmächtigten aus?

Antwort: Durch den Widerruf der Vorsorgevollmacht werden alle Befugnisse des Bevollmächtigten aufgehoben. Er hat dann keinerlei rechtliche Befugnisse mehr, Entscheidungen für den Vollmachtgeber zu treffen.

Frage 6: Was passiert, wenn der Bevollmächtigte die Vorsorgevollmacht widerruft?

Antwort: Der Bevollmächtigte kann die Vorsorgevollmacht nicht widerrufen. Nur der Vollmachtgeber oder dessen gesetzliche Vertreter können die Vollmacht widerrufen.

Frage 7: Muss ein Widerruf der Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?

Antwort: Nein, ein Widerruf der Vorsorgevollmacht muss nicht notariell beurkundet werden. Es reicht eine schriftliche Widerrufserklärung, die mit Datum und Unterschrift versehen ist.

Frage 8: Kann eine Vorsorgevollmacht auch im Falle von Betreuungsbedürftigkeit widerrufen werden?

Antwort: Ja, auch bei Betreuungsbedürftigkeit kann die Vorsorgevollmacht widerrufen werden, sofern der Vollmachtgeber noch in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.

  Antrag Auf Eintragung Einer Vorsorgevollmacht

Frage 9: Gibt es eine bestimmte Form, in der der Widerruf erfolgen muss?

Antwort: Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Form für den Widerruf. Es empfiehlt sich jedoch, den Widerruf schriftlich zu verfassen und alle beteiligten Personen und Stellen darüber zu informieren.

Frage 10: Können mehrere Bevollmächtigte gleichzeitig eingesetzt werden?

Antwort: Ja, es ist möglich, mehrere Bevollmächtigte gleichzeitig einzusetzen. Es ist jedoch ratsam, klare Regelungen bezüglich der Zuständigkeiten und der Zusammenarbeit der Bevollmächtigten festzuhalten.

Frage 11: Was tun, wenn der Bevollmächtigte nicht im Sinne des Vollmachtgebers handelt?

Antwort: Sollte der Bevollmächtigte gegen den Willen des Vollmachtgebers handeln oder seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllen, kann der Vollmachtgeber die Vollmacht widerrufen und gegebenenfalls einen neuen Bevollmächtigten benennen.

Frage 12: Kann eine Vorsorgevollmacht auch nach dem Eintritt der Demenz wirksam widerrufen werden?

Antwort: Ja, solange der Vollmachtgeber noch in der Lage ist, seinen Willen zu äußern, kann die Vorsorgevollmacht auch nach dem Eintritt der Demenz widerrufen werden.

Frage 13: Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt und der Vollmachtgeber seine Entscheidungsfähigkeit verliert?

Antwort: In diesem Fall muss in der Regel eine rechtliche Betreuung durch das Amtsgericht eingerichtet werden, um die Entscheidungen für den Vollmachtgeber zu treffen.

Frage 14: Ist eine Vorsorgevollmacht auch für medizinische Entscheidungen gültig?

Antwort: Ja, eine Vorsorgevollmacht kann auch medizinische Entscheidungen umfassen, sofern dies im Vorfeld festgelegt wurde.

Frage 15: Wie kann sichergestellt werden, dass der Wille des Vollmachtgebers respektiert wird?

Antwort: Um sicherzustellen, dass der Wille des Vollmachtgebers respektiert wird, ist es wichtig, klare Anweisungen und Vorstellungen schriftlich festzuhalten und den Bevollmächtigten darüber zu informieren.

Die obigen Antworten sollen nur als allgemeine Orientierung dienen und stellen keine rechtliche Beratung dar. Im Zweifelsfall sollte immer ein Rechtsanwalt oder Notar konsultiert werden.


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