Vorlage und Muster für Vorsorgevollmacht Stadt Oldenburg – Ausfüllen und Erstellung – Öffnen im PDF WORD Datei und Online
Kopfzeile:
Titel: Vorsorgevollmacht Stadt Oldenburg
Datum: [Datum]
Ort: Oldenburg
Parteien:
1. [Vor- und Nachname des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], Oldenburg (im Folgenden als „Vollmachtgeber“ bezeichnet)
2. [Vor- und Nachname des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], Oldenburg (im Folgenden als „Bevollmächtigter“ bezeichnet)
Dokumentenkörper:
§ 1 Einleitung
Dieses Dokument stellt eine Vorsorgevollmacht dar und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten in Bezug auf medizinische Entscheidungen, finanzielle Angelegenheiten und andere wichtige Bereiche, falls der Vollmachtgeber aufgrund seines Gesundheitszustandes oder anderer Umstände nicht mehr in der Lage ist, diese Entscheidungen selbst zu treffen.
§ 2 Umfang und Dauer
Die Vorsorgevollmacht umfasst folgende Bereiche:
a) Medizinische Entscheidungen:
Der Bevollmächtigte ist berechtigt, im Namen des Vollmachtgebers medizinische Entscheidungen zu treffen, einschließlich der Wahl von Ärzten, der Zustimmung zu medizinischen Behandlungen, Operationen und dem Zugriff auf medizinische Informationen.
b) Finanzielle Angelegenheiten:
Der Bevollmächtigte ist berechtigt, im Namen des Vollmachtgebers finanzielle Angelegenheiten zu verwalten, wie zum Beispiel das Abheben von Geld, das Bezahlen von Rechnungen und das Abschließen von Verträgen.
c) Persönliche Angelegenheiten:
Der Bevollmächtigte ist berechtigt, im Namen des Vollmachtgebers persönliche Angelegenheiten zu regeln, wie zum Beispiel den Umzug in ein Pflegeheim oder die Organisation von Pflegedienstleistungen.
Die Vorsorgevollmacht tritt in Kraft, wenn der Vollmachtgeber aufgrund seines Gesundheitszustandes oder anderer Umstände nicht mehr in der Lage ist, selbstständig diese Entscheidungen zu treffen, und bleibt in Kraft, bis der Vollmachtgeber wieder dazu in der Lage ist oder bis zum Todeszeitpunkt des Vollmachtgebers.
§ 3 Spezifische Anweisungen
Der Vollmachtgeber kann spezifische Anweisungen zum Umgang mit bestimmten Situationen festlegen, die der Bevollmächtigte beachten muss. Diese Anweisungen können beispielsweise Wünsche bezüglich bestimmter medizinischer Behandlungen oder religiöse Überzeugungen umfassen.
§ 4 Unterschriften
Der Vollmachtgeber erklärt, dass er diese Vorsorgevollmacht freiwillig und im vollen Bewusstsein der damit verbundenen Rechte und Pflichten unterzeichnet.
Vollmachtgeber: [Vor- und Nachname des Vollmachtgebers]
Datum und Ort: [Datum], Oldenburg
Anhänge
Als Anhang sind hier ausdrücklich eventuelle weitere Dokumente aufzuführen, die Teil dieser Vorsorgevollmacht sind.
Rechtliche Mitteilung:
Muster und Vorlage für Vorsorgevollmacht Stadt Oldenburg zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format
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Vorsorgevollmacht Stadt Oldenburg |
PDF – WORD Datei |
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Frage 1: Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Antwort: Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Vereinbarung, in der eine Person (Vollmachtgeber) einer anderen Person (Bevollmächtigter) die Vollmacht erteilt, in seinem Namen und für ihn Entscheidungen zu treffen, falls er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
Frage 2: Warum sollte ich eine Vorsorgevollmacht erstellen?
Antwort: Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, rechtzeitig für den Fall vorzusorgen, dass Sie durch einen Unfall, Krankheit oder andere Umstände nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer in einem solchen Fall für Sie entscheidet und welche Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden sollen.
Frage 3: Wie erstelle ich eine Vorsorgevollmacht?
Antwort: Um eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, sollten Sie das Formular der Stadt Oldenburg verwenden, das Sie auf der offiziellen Website der Stadt herunterladen können. Das Formular enthält alle erforderlichen Angaben und kann nach Ihren Wünschen angepasst werden. Es ist jedoch empfehlenswert, sich vorher rechtlich beraten zu lassen.
Frage 4: Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?
Antwort: Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht haben und nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, kann das Gericht einen Betreuer für Sie bestellen. Dabei kann es passieren, dass eine Person über Ihre Angelegenheiten entscheidet, die Ihnen fremd ist und Ihre persönlichen Wünsche möglicherweise nicht kennt.
Frage 5: Wer kann als Bevollmächtigter eingesetzt werden?
Antwort: Als Bevollmächtigter können Sie eine Person Ihres Vertrauens benennen. Das kann ein Familienmitglied, ein Freund oder auch ein Rechtsanwalt sein. Wichtig ist, dass die Person zuverlässig ist und Ihre Wünsche und Vorstellungen kennt.
Frage 6: Kann man eine Vorsorgevollmacht widerrufen?
Antwort: Ja, Sie können eine Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen, solange Sie noch selbst entscheidungsfähig sind. Es empfiehlt sich, den Widerruf schriftlich zu verfassen und alle Exemplare der Vorsorgevollmacht zu vernichten, um Missverständnisse zu vermeiden.
Frage 7: Kann eine Vorsorgevollmacht auch im Ausland gelten?
Antwort: Die Gültigkeit einer Vorsorgevollmacht im Ausland hängt von den jeweiligen Gesetzen des Landes ab. Es ist daher ratsam, sich vor Reisen ins Ausland über die dort geltenden Bestimmungen zur Vorsorgevollmacht zu informieren.
Frage 8: Wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig?
Antwort: Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich unbefristet gültig, solange sie nicht widerrufen wird. Es kann jedoch empfehlenswert sein, die Vollmacht regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, zum Beispiel wenn sich die persönlichen oder familiären Verhältnisse ändern.
Frage 9: Kann die Vorsorgevollmacht nachträglich geändert werden?
Antwort: Ja, eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit geändert, ergänzt oder widerrufen werden. Es empfiehlt sich, alle Änderungen schriftlich festzuhalten und die neuen Versionen der Vollmacht an die betroffenen Personen zu übergeben.
Frage 10: Kann man mehrere Bevollmächtigte gleichzeitig einsetzen?
Antwort: Ja, es ist möglich, mehrere Bevollmächtigte gleichzeitig einzusetzen. Dabei können Sie festlegen, ob die Bevollmächtigten gemeinschaftlich, einzeln oder nacheinander handeln sollen. Sie können auch Ersatzbevollmächtigte benennen, falls einer der Bevollmächtigten ausfällt.
Frage 11: Wofür brauche ich eine Patientenverfügung?
Antwort: Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie festlegen können, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Entscheidungen zu treffen. Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung ergänzen sich und sollten idealerweise gemeinsam erstellt werden.
Frage 12: Wo kann ich meine Vorsorgevollmacht hinterlegen?
Antwort: Es empfiehlt sich, eine Kopie der Vorsorgevollmacht bei den beteiligten Personen, zum Beispiel dem Bevollmächtigten und dem Hausarzt, zu hinterlegen. Sie können die Vollmacht auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
Frage 13: Kann ich eine Vorsorgevollmacht auch öffentlich beglaubigen lassen?
Antwort: Ja, es ist möglich, eine Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen zu lassen. Das bedeutet, dass Ihre Unterschrift vor einem Notar geleistet wird. Eine öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht ist in manchen Fällen besonders rechtsverbindlich.
Frage 14: Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung?
Antwort: Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vereinbarung, in der Sie selbst bestimmen, wer für Sie handeln soll, falls Sie nicht mehr in der Lage sind. Eine Betreuungsverfügung hingegen ist eine Willenserklärung, in der Sie dem Gericht mitteilen, wer für Sie als Betreuer bestimmt werden soll, falls eine Betreuung erforderlich wird.
Frage 15: Sind beide Ehepartner automatisch bevollmächtigt, Entscheidungen füreinander zu treffen?
Antwort: Nein, beide Ehepartner sind nicht automatisch bevollmächtigt, Entscheidungen füreinander zu treffen. Eine Vorsorgevollmacht muss separat erstellt werden, um eine Vertretungsbefugnis zu regeln. Es ist jedoch möglich, in der Vorsorgevollmacht den Ehepartner als Bevollmächtigten einzusetzen.
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