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Vorsorgevollmacht Mehrere Bevollmächtigte |
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⭐⭐⭐⭐ 4-44 – 1275 |
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Titel: Vorsorgevollmacht Mehrere Bevollmächtigte
Datum: [Datum einfügen]
Ort: [Ort einfügen]
Parteien
Ich, [Vollmachtgeber], wohnhaft in [Adresse], [Stadt], [Land], Personalausweisnummer [Ausweisnummer], im Folgenden als der „Vollmachtgeber“ bezeichnet,
und
[Bevollmächtigter 1], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], [Stadt], [Land], Personalausweisnummer [Ausweisnummer], im Folgenden als der „erste Bevollmächtigte“ bezeichnet,sowie
[Bevollmächtigter 2], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], [Stadt], [Land], Personalausweisnummer [Ausweisnummer], im Folgenden als der „zweite Bevollmächtigte“ bezeichnet,und
[Bevollmächtigter 3], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], [Stadt], [Land], Personalausweisnummer [Ausweisnummer], im Folgenden als der „dritte Bevollmächtigte“ bezeichnet,wesen alle drei gemeinsam auch als die „Bevollmächtigten“ bezeichnet werden.
Dokumentenkörper
1. Umfang und Dauer der Vollmacht:
1.1 Diese Vorsorgevollmacht ermächtigt die Bevollmächtigten, im Namen und auf Rechnung des Vollmachtgebers alle rechtlichen Handlungen vorzunehmen, die notwendig oder zweckmäßig sind, um die Interessen des Vollmachtgebers in allen Angelegenheiten zu wahren.
1.2 Die Vollmacht tritt in Kraft, sobald der Vollmachtgeber aufgrund von Krankheit oder anderer Gründe nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Entscheidungen zu treffen oder seine Angelegenheiten selbstständig zu regeln.
1.3 Die Vollmacht bleibt gültig und wirksam, bis der Vollmachtgeber entweder schriftlich widerruft, alle Bevollmächtigten ihre Bevollmächtigung schriftlich niederlegen oder der Vollmachtgeber verstirbt.
2. Spezifische Anweisungen:
[Hier können spezifische Anweisungen oder Einschränkungen für die Bevollmächtigten aufgeführt werden. Zum Beispiel: „Die Bevollmächtigten sind befugt, medizinische Entscheidungen im Einklang mit meinen vorherigen schriftlichen Willenserklärungen zu treffen, einschließlich Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen.“]3. Unterschriften:
[Vollmachtgeber] [Bevollmächtigter 1] [Bevollmächtigter 2] [Bevollmächtigter 3]Anhänge
Rechtliche Mitteilung
Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dienen lediglich zu Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Es wird empfohlen, eine qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass diese Vorsorgevollmacht den individuellen Anforderungen des Vollmachtgebers entspricht und den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht.
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Wie schreibt man eien Vorsorgevollmacht Mehrere Bevollmächtigte
Opfzeile:
TITEL DER VORSORGEVOLLMACHT MEHRERE BEVOLLMÄCHTIGTE
Datum und Ort:
Datum: [Datum der Erstellung der Vorsorgevollmacht]
Ort: [Ort der Erstellung der Vorsorgevollmacht]
Parteien
Vollmachtgeber:
Name: [Vollmachtgeber Name]
Adresse: [Vollmachtgeber Adresse]
Geburtsdatum: [Vollmachtgeber Geburtsdatum]
Bevollmächtigte:
Name: [Bevollmächtigter 1 Name]
Adresse: [Bevollmächtigter 1 Adresse]
Geburtsdatum: [Bevollmächtigter 1 Geburtsdatum]
Name: [Bevollmächtigter 2 Name]
Adresse: [Bevollmächtigter 2 Adresse]
Geburtsdatum: [Bevollmächtigter 2 Geburtsdatum]
Name: [Bevollmächtigter 3 Name]
Adresse: [Bevollmächtigter 3 Adresse]
Geburtsdatum: [Bevollmächtigter 3 Geburtsdatum]
Dokumentenkörper
Präambel:
Der Vollmachtgeber erstellt diese Vorsorgevollmacht Mehrere Bevollmächtigte (im Folgenden „Vorsorgevollmacht“ genannt) gemäß gesetzlicher Bestimmungen und eigenem freien Willen.
1. Umfang und Dauer der Vorsorgevollmacht:
Die Vorsorgevollmacht umfasst alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit dem Wohlergehen und den Interessen des Vollmachtgebers stehen. Sie bleibt gültig, bis der Vollmachtgeber sie widerruft oder falls ein beendigendes Ereignis eintritt.
2. Spezifische Anweisungen:
Hier können spezifische Anweisungen des Vollmachtgebers an die Bevollmächtigten angegeben werden. Dies kann insbesondere medizinische Entscheidungen, finanzielle Angelegenheiten, Immobilienverwaltung usw. betreffen.
3. Unterschriften:
Vollmachtgeber Unterschrift: [Unterschrift des Vollmachtgebers]
Bevollmächtigter 1 Unterschrift: [Unterschrift des Bevollmächtigten 1]
Bevollmächtigter 2 Unterschrift: [Unterschrift des Bevollmächtigten 2]
Bevollmächtigter 3 Unterschrift: [Unterschrift des Bevollmächtigten 3]
4. Anhänge:
Hier können Anhänge wie ärztliche Gutachten, Bestätigungen des Vormundschaftsgerichts oder andere relevante Dokumente beigefügt werden.
Rechtliche Mitteilung:
Haftungsausschluss:
Dieses Dokument dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Vor der Verwendung dieses Dokuments wird empfohlen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass es den individuellen Anforderungen und rechtlichen Bestimmungen entspricht.
Anwendbares Recht:
Die rechtlichen Bestimmungen dieser Vorsorgevollmacht Mehrere Bevollmächtigte unterliegen dem geltenden Recht [Angabe des anwendbaren Rechts, z. B. „des Landes/der Bundesrepublik Deutschland“].
Gerichtsstand:
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vorsorgevollmacht Mehrere Bevollmächtigte ist das zuständige Gericht [Angabe des zuständigen Gerichts, z. B. „des Wohnsitzgerichts des Vollmachtgebers“] zuständig.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser Vorsorgevollmacht Mehrere Bevollmächtigte ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen:
Änderungen und Ergänzungen dieser Vorsorgevollmacht Mehrere Bevollmächtigte bedürfen der Schriftform.
Wirksamkeit:
Diese Vorsorgevollmacht Mehrere Bevollmächtigte tritt nach Unterzeichnung durch alle Parteien und bei Vorlage eines beendigenden Ereignisses in Kraft.
Frage 1: Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Vereinbarung, bei der eine oder mehrere Personen (Bevollmächtigte) damit beauftragt werden, im Falle der eigenen Geschäftsunfähigkeit bestimmte Entscheidungen zu treffen und Rechtsgeschäfte für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Frage 2: Warum sollte ich mehrere Bevollmächtigte einsetzen?
Die Einsetzung mehrerer Bevollmächtigter kann sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass im Falle der Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers immer eine Person handlungsfähig ist. Zudem können unterschiedliche Bevollmächtigte ihre Fachkompetenzen und Stärken einbringen.
Frage 3: Was ist der Unterschied zwischen einer Einzel- und einer gemeinschaftlichen Vorsorgevollmacht?
Bei einer Einzelvorsorgevollmacht wird nur eine Person als Bevollmächtigter benannt, während bei einer gemeinschaftlichen Vorsorgevollmacht zwei oder mehr Personen als Bevollmächtigte fungieren. Eine gemeinschaftliche Vorsorgevollmacht kann auch vorsehen, dass die Bevollmächtigten nur gemeinschaftlich handeln dürfen.
Frage 4: Kann ich in der Vorsorgevollmacht bestimmte Aufgaben einem bestimmten Bevollmächtigten zuweisen?
Ja, in der Vorsorgevollmacht können unterschiedliche Aufgaben auf verschiedene Bevollmächtigte aufgeteilt werden. Es kann beispielsweise festgelegt werden, dass ein Bevollmächtigter für finanzielle Angelegenheiten zuständig ist, während ein anderer Bevollmächtigter sich um medizinische Entscheidungen kümmert.
Frage 5: Wie sollten die Bevollmächtigten in der Vorsorgevollmacht benannt werden?
Die Bevollmächtigten sollten namentlich benannt und mit ihren Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail) aufgeführt werden. Es kann zudem sinnvoll sein, eine Reihenfolge zu bestimmen, falls ein Bevollmächtigter ausfällt oder nicht handlungsfähig ist.
Frage 6: Sollten die Bevollmächtigten die Vorsorgevollmacht gemeinsam unterzeichnen?
Es ist ratsam, dass alle Bevollmächtigten die Vorsorgevollmacht gemeinsam unterzeichnen, um sicherzustellen, dass alle Bevollmächtigten über die Vereinbarungen und ihre Aufgaben im Bilde sind. Dies stärkt die gemeinsame Verantwortung und verhindert Missverständnisse.
Frage 7: Kann ich die Vollmacht auch aufheben oder ändern?
Ja, als Vollmachtgeber haben Sie jederzeit das Recht, die Vorsorgevollmacht zu widerrufen oder zu ändern. Es ist wichtig, eventuelle Änderungen schriftlich festzuhalten und die Bevollmächtigten darüber zu informieren.
Frage 8: Können die Bevollmächtigten ihre Aufgaben ablehnen?
Ja, die Bevollmächtigten haben das Recht, ihre Aufgaben abzulehnen. Es ist daher empfehlenswert, vorab das Einverständnis der potenziellen Bevollmächtigten einzuholen und sicherzustellen, dass sie bereit und in der Lage sind, die Aufgaben wahrzunehmen.
Frage 9: Welche Kontrollmöglichkeiten habe ich als Vollmachtgeber bei mehreren Bevollmächtigten?
Als Vollmachtgeber können Sie in der Vorsorgevollmacht bestimmte Kontrollmechanismen vorsehen, um sicherzustellen, dass die Bevollmächtigten im Sinne des Vollmachtgebers handeln und nicht missbrauchen. Dazu gehören regelmäßige Berichtspflichten oder die Bestimmung eines Kontrollbevollmächtigten.
Frage 10: Was passiert, wenn sich die Bevollmächtigten nicht einigen können?
Im Falle einer Meinungsverschiedenheit unter den Bevollmächtigten kann beispielsweise vorgesehen werden, dass eine bestimmte Instanz (z.B. ein Notar oder ein gerichtlich bestellter Betreuer) als Schiedsstelle eingeschaltet wird, um die Entscheidung zu treffen.
Frage 11: Sollten die Bevollmächtigten untereinander informiert und abstimmen?
Es ist empfehlenswert, dass die Bevollmächtigten untereinander kommunizieren und sich abstimmen, insbesondere wenn es um wichtige Entscheidungen geht. Dies fördert die Transparenz und sorgt dafür, dass alle Bevollmächtigten im Sinne des Vollmachtgebers handeln.
Frage 12: Was passiert, wenn einer der Bevollmächtigten verstirbt oder selbst geschäftsunfähig wird?
Im Falle des Ablebens oder der Geschäftsunfähigkeit eines Bevollmächtigten sollten Ersatzregelungen in der Vorsorgevollmacht getroffen werden. Dies kann beispielsweise die Benennung eines weiteren Ersatzbevollmächtigten oder die Einbeziehung einer Schiedsstelle sein.
Frage 13: Ist es möglich, dass die Bevollmächtigten auch untereinander Vollmachten erteilen können?
Ja, es ist möglich, dass die Bevollmächtigten auch untereinander Vollmachten erteilen können, sofern dies in der Vorsorgevollmacht so vereinbart ist. Dies kann sinnvoll sein, um Flexibilität und Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.
Frage 14: Werden bei mehreren Bevollmächtigten alle Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen?
Die Entscheidungsfindung bei mehreren Bevollmächtigten kann unterschiedlich geregelt sein. Es kann festgelegt werden, dass alle Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen werden müssen, oder dass bestimmte Entscheidungen von einem bestimmten Bevollmächtigten allein getroffen werden können.
Frage 15: Gibt es Beschränkungen für die Zahl der Bevollmächtigten?
Es gibt keine gesetzliche Beschränkung für die Anzahl der Bevollmächtigten. Allerdings sollte bedacht werden, dass die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Bevollmächtigten in der Praxis umso schwieriger wird, je mehr Personen involviert sind.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Rechtsberatung darstellen und im Zweifelsfall ein Fachanwalt für Erbrecht oder Notar hinzugezogen werden sollte.