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Vorsorgevollmacht Freiheitsentziehende Maßnahmen |
WORD PDF-Datei |
⭐⭐⭐⭐ 4-71 – 4541 |
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Kopfzeile:
Titel: Vorsorgevollmacht Freiheitsentziehende Maßnahmen
Datum: [Datum]
Ort: [Ort]
Parteien:
1. Vollmachtgeber:
Name: [Vollmachtgeber Name]
Anschrift: [Vollmachtgeber Anschrift]
Geburtsdatum: [Vollmachtgeber Geburtsdatum]
2. Bevollmächtigter:
Name: [Bevollmächtigter Name]
Anschrift: [Bevollmächtigter Anschrift]
Geburtsdatum: [Bevollmächtigter Geburtsdatum]
Dokumentenkörper:
Hiermit erteile ich, [Vollmachtgeber Name], dem [Bevollmächtigter Name] eine Vollmacht für freiheitsentziehende Maßnahmen, gemäß § 1906 Abs. 4 BGB.
Umfang und Dauer:
Die Vollmacht umfasst alle Entscheidungen und Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder anderen Freiheitsentziehungen notwendig sind.
Die Vollmacht gilt ab dem [Startdatum] und endet am [Enddatum].
Spezifische Anweisungen:
1. Im Falle einer freiheitsentziehenden Unterbringung im Sinne von § 1906 Abs. 1 BGB wünsche ich [Vollmachtgeber Name], dass diese in einem menschenwürdigen Umfeld erfolgt.
2. [Weitere spezifische Anweisungen einfügen]
Unterschriften:
Vollmachtgeber:
[Vollmachtgeber Name] [Unterschrift]Bevollmächtigter:
[Bevollmächtigter Name] [Unterschrift]Anhänge:
[Anhänge einfügen]Rechtliche Mitteilung:
Diese Vorlage dient lediglich zu Informationszwecken und ist nicht als rechtlich verbindlich anzusehen. Eine individuelle Beratung und Anpassung an die persönlichen Umstände ist empfehlenswert.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vollmacht für freiheitsentziehende Maßnahmen gemäß § 1906 Abs. 4 BGB bestimmte rechtliche Bedingungen und Voraussetzungen erfüllen muss.
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Wie schreibt man eien Vorsorgevollmacht Freiheitsentziehende Maßnahmen
opfzeile:
Titel: Vorsorgevollmacht für freiheitsentziehende Maßnahmen
Datum:
Ort:
Parteien:
Vollmachtgeber:
Vollmachtnehmer:
Dokumentenkörper:
Die Vorsorgevollmacht für freiheitsentziehende Maßnahmen ist ein rechtliches Dokument, das es dem Vollmachtgeber ermöglicht, eine bevollmächtigte Person zu ernennen, die im Falle eines Verlusts der Entscheidungsfähigkeit des Vollmachtgebers über freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden kann.
Umfang und Dauer:
Die Vorsorgevollmacht für freiheitsentziehende Maßnahmen umfasst die Befugnis, über die Anwendung oder Unterlassung freiheitsentziehender Maßnahmen zu entscheiden. Dies umfasst beispielsweise die Anordnung von Fixierungen oder die Verlegung in eine geschlossene Einrichtung. Die Vollmacht gilt ab dem Zeitpunkt, an dem der Vollmachtgeber seine Entscheidungsfähigkeit verliert, und bleibt in Kraft, bis der Vollmachtgeber wieder in der Lage ist, selbstständig Entscheidungen zu treffen.
Spezifische Anweisungen:
Im Rahmen der Vorsorgevollmacht für freiheitsentziehende Maßnahmen können spezifische Anweisungen des Vollmachtgebers aufgenommen werden, die die Entscheidungen des Vollmachtnehmers beeinflussen. Diese Anweisungen können beispielsweise die Präferenz für alternative Behandlungsmethoden, die Wahl bestimmter Einrichtungen oder die Beachtung bestimmter religiöser oder kultureller Wünsche umfassen.
Unterschriften:
Um die Vorsorgevollmacht für freiheitsentziehende Maßnahmen wirksam zu machen, müssen sowohl der Vollmachtgeber als auch der Vollmachtnehmer das Dokument unterzeichnen. Die Unterschriften sollten eigenhändig und mit vollem Namen erfolgen.
Anhänge:
Es können Anhänge zu der Vorsorgevollmacht für freiheitsentziehende Maßnahmen beigefügt werden, um zusätzliche Informationen oder spezifische Anweisungen des Vollmachtgebers zu dokumentieren. Diese Anhänge sollten klar gekennzeichnet und datiert werden.
Rechtliche Mitteilung:
Es ist wichtig zu beachten, dass die Vorsorgevollmacht für freiheitsentziehende Maßnahmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des entsprechenden Landes verfasst und befolgt werden muss. Es wird empfohlen, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass das Dokument den erforderlichen rechtlichen Anforderungen entspricht.