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Sächsische Landesärztekammer Vorsorgevollmacht |
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⭐⭐⭐⭐ 4-82 – 3941 |
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Titel: Vorlage Sächsische Landesärztekammer Vorsorgevollmacht
Datum: [Datum einfügen]
Ort: [Ort einfügen]
Parteien:
Die folgenden Parteien schließen diese Vorsorgevollmacht basierend auf den Bestimmungen der Sächsischen Landesärztekammer:
Vollmachtgeber: [Name, Anschrift, Geburtsdatum]
Vollmachtnehmer: [Name, Anschrift, Geburtsdatum]
Rechtlicher Ansprechpartner: [Name, Anschrift, Geburtsdatum]
Dokumentenkörper:
Hiermit bevollmächtigt der Vollmachtgeber den Vollmachtnehmer zur Vertretung in gesundheitsbezogenen Angelegenheiten gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
Umfang und Dauer:
Die Vollmacht umfasst alle Entscheidungen und Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung, Behandlung, Pflege und allen damit verbundenen Angelegenheiten des Vollmachtgebers stehen. Die Vollmacht tritt in Kraft, sobald der Vollmachtgeber seine Handlungsfähigkeit verliert oder in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig zu regeln. Die Vollmacht bleibt in Kraft, solange der Vollmachtgeber handlungsunfähig ist, es sei denn, sie wird vom Vollmachtgeber widerrufen oder durch den Tod des Vollmachtgebers beendet.
Spezifische Anweisungen:
Der Vollmachtgeber erklärt hiermit seine spezifischen Anweisungen und Wünsche im Zusammenhang mit seiner medizinischen Behandlung wie folgt:
[Fügen Sie hier spezifische Anweisungen, Wünsche oder Einschränkungen ein, die der Vollmachtgeber angeben möchte.]
Unterschriften:
Diese Vorsorgevollmacht wird in dreifacher Ausfertigung erstellt. Der Vollmachtgeber, der Vollmachtnehmer und ein Zeuge müssen die Vollmacht durch ihre Unterschrift bestätigen. Die Unterschriften müssen vor einem Notar erfolgen.
Anhänge:
An diese Vorsorgevollmacht können Anhänge wie medizinische Dokumente, Diagnosen, Behandlungspläne, Testamente oder andere wichtige Unterlagen beigefügt werden, die für die medizinische Versorgung relevant sind.
Rechtliche Mitteilung:
Diese Vorsorgevollmacht wurde gemäß den Bestimmungen der Sächsischen Landesärztekammer erstellt und erfüllt die rechtlichen Anforderungen für eine wirksame Vorsorgevollmacht in Sachsen.
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Wie schreibt man eien Sächsische Landesärztekammer Vorsorgevollmacht
Titel: Sächsische Landesärztekammer Vorsorgevollmacht
Datum und Ort: [DATUM], [ORT]
Parteien
Die folgende Sächsische Landesärztekammer Vorsorgevollmacht wird zwischen folgenden Parteien abgeschlossen:
Vollmachtgeber: [NAME DES VOLLMACHTGEBERS], [ANSCHRIFT DES VOLLMACHTGEBERS]
Vollmachtnehmer: [NAME DES VOLLMACHTNEHMERS], [ANSCHRIFT DES VOLLMACHTNEHMERS]
Dokumentenkörper:
Die Sächsische Landesärztekammer Vorsorgevollmacht dient dazu, dem Vollmachtnehmer die rechtlichen Befugnisse zu übertragen, im Namen des Vollmachtgebers in medizinischen Angelegenheiten zu handeln.
Umfang und Dauer:
Die Vollmacht umfasst das Recht, im Namen des Vollmachtgebers Entscheidungen bezüglich medizinischer Behandlungen und damit zusammenhängender Angelegenheiten zu treffen.
Die Vollmacht bleibt solange gültig, bis sie vom Vollmachtgeber schriftlich widerrufen wird oder der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Entscheidungen zu treffen.
Spezifische Anweisungen:
Der Vollmachtgeber kann spezifische Anweisungen geben, welche medizinischen Behandlungen er wünscht oder ablehnt. Diese Anweisungen müssen klar und eindeutig formuliert sein.
Unterschriften:
Der Vollmachtgeber und der Vollmachtnehmer müssen das Dokument mit ihrem Namen und Datum unterzeichnen.
Anhänge:
Es kann ratsam sein, dem Dokument Kopien zusätzlicher medizinischer Unterlagen, wie zum Beispiel eine Patientenverfügung oder medizinische Berichte, beizufügen.
Rechtliche Mitteilung:
Es ist wichtig zu beachten, dass die Sächsische Landesärztekammer Vorsorgevollmacht eine rechtliche Vereinbarung ist und entsprechend den geltenden Gesetzen und Bestimmungen abgeschlossen werden muss.
Es wird empfohlen, rechtlichen Rat von einem Anwalt einzuholen, um sicherzustellen, dass das Dokument den Anforderungen der Sächsischen Landesärztekammer entspricht.
Nach Abschluss des Dokuments sollten Kopien an alle relevanten Personen, wie zum Beispiel den Hausarzt des Vollmachtgebers, weitergeleitet werden.
Wir hoffen, dass diese FAQs Ihre Fragen zur Sächsischen Landesärztekammer Vorsorgevollmacht beantworten konnten. Bei weiteren Fragen oder für spezifische rechtliche Ratschläge wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.