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Muster und Vorlage für Innenverhältnis Außenverhältnis Vorsorgevollmacht – Erstellung und Ausfüllen – Öffnen im WORD PDF Datei und Online


Kopfzeile:

Titel: Vorsorgevollmacht Innenverhältnis Außenverhältnis

Datum und Ort: [Datum], [Ort]

Parteien:

1. Vollmachtgeber: [Vollmachtgeber Name], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]

2. Bevollmächtigter im Innenverhältnis: [Bevollmächtigter Name], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]

3. Bevollmächtigter im Außenverhältnis: [Bevollmächtigter Name], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]

Dokumentenkörper:

Die nachfolgenden Abschnitte regeln die Vorsorgevollmacht im Innenverhältnis und im Außenverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und den beiden Bevollmächtigten.

1. Umfang und Dauer:

1.1 Umfang der Vollmacht im Innenverhältnis:

Der Bevollmächtigte im Innenverhältnis ist ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Vollmachtgebers alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Dies umfasst insbesondere das Abschließen und Kündigen von Verträgen, das Verwalten von Vermögenswerten und die Vertretung vor Behörden.

1.2 Umfang der Vollmacht im Außenverhältnis:

Der Bevollmächtigte im Außenverhältnis ist ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Vollmachtgebers gegenüber Dritten aufzutreten und alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Dies umfasst insbesondere das Abschließen und Kündigen von Verträgen, das Verwalten von Vermögenswerten und die Vertretung vor Gerichten.

1.3 Dauer der Vollmacht:

Die Vollmacht tritt ab dem [Startdatum] in Kraft und bleibt gültig bis zum [Enddatum] oder bis zum Widerruf durch den Vollmachtgeber.

2. Spezifische Anweisungen:

Der Vollmachtgeber gibt folgende spezifische Anweisungen an die Bevollmächtigten:

[Spezifische Anweisungen]

3. Unterschriften:

Unterschrift des Vollmachtgebers: ___________________________

Unterschrift des Bevollmächtigten im Innenverhältnis: ___________________________

Unterschrift des Bevollmächtigten im Außenverhältnis: ___________________________

Anhänge:

[Anhänge, z. B. Liste der Vollmachtnehmer, Kopien von Ausweisdokumenten]

Rechtliche Mitteilung:

 

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Innenverhältnis Außenverhältnis Vorsorgevollmacht
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FAQ Innenverhältnis Außenverhältnis Vorsorgevollmacht

1. Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Erklärung einer Person, in der sie einer Vertrauensperson die Vollmacht erteilt, bestimmte Entscheidungen in ihrem Namen zu treffen, wenn sie dazu aufgrund von Krankheit oder anderer Umstände nicht mehr in der Lage ist.

2. Wer kann eine Vorsorgevollmacht erteilen?

Jede volljährige Person kann eine Vorsorgevollmacht erteilen, solange sie geschäftsfähig ist und die Tragweite ihrer Entscheidung verstehen kann.

3. Welche Arten von Vorsorgevollmachten gibt es?

Es gibt allgemeine Vorsorgevollmachten, die die Vertrauensperson ermächtigen, sämtliche Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu regeln, sowie spezielle Vorsorgevollmachten, die sich auf bestimmte Bereiche wie Finanzen oder medizinische Entscheidungen beschränken können.

4. Was ist der Unterschied zwischen Innenverhältnis und Außenverhältnis?

Das Innenverhältnis einer Vorsorgevollmacht regelt die Beziehung zwischen dem Vollmachtgeber und der Vertrauensperson. Das Außenverhältnis betrifft hingegen die Rechtsbeziehungen zwischen der Vertrauensperson und Dritten, wie beispielsweise Ärzten oder Banken.

5. Welche Aufgaben umfasst das Innenverhältnis?

Im Innenverhältnis einer Vorsorgevollmacht können verschiedene Aufgaben festgelegt werden, wie beispielsweise die Vermögensverwaltung, die Entscheidung über medizinische Maßnahmen oder die Bestimmung des Aufenthaltsortes.

6. Welche Aufgaben umfasst das Außenverhältnis?

Im Außenverhältnis einer Vorsorgevollmacht kann die Vertrauensperson beispielsweise Verträge im Namen des Vollmachtgebers abschließen, Finanzgeschäfte tätigen oder medizinische Entscheidungen treffen.

7. Kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden?

Ja, eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist.

8. Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?

Nein, eine Vorsorgevollmacht muss nicht notariell beglaubigt sein, um gültig zu sein. Es empfiehlt sich jedoch, sie beglaubigen zu lassen, da dies möglichen Zweifeln an ihrer Echtheit entgegenwirken kann.

9. Kann eine Vorsorgevollmacht auch im Ausland verwendet werden?

Ja, eine in Deutschland ausgestellte Vorsorgevollmacht kann grundsätzlich auch im Ausland verwendet werden. Allerdings kann es je nach Land Unterschiede in der Anerkennung und Umsetzung geben.

10. Wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig?

Eine Vorsorgevollmacht gilt in der Regel unbegrenzt, es sei denn, im Dokument selbst ist eine Gültigkeitsdauer festgelegt oder der Vollmachtgeber widerruft sie.

11. Welche Rolle spielt das Betreuungsgericht bei einer Vorsorgevollmacht?

Wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern, kann das Betreuungsgericht über die Anerkennung und Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht entscheiden. Es prüft dabei, ob die Vollmacht den rechtlichen Anforderungen entspricht und im besten Interesse des Vollmachtgebers handelt.

12. Kann eine Vorsorgevollmacht auch von mehreren Personen gemeinsam erteilt werden?

Ja, es ist möglich, dass mehrere Personen gemeinsam eine Vorsorgevollmacht erteilen und somit als Vertrauenspersonen fungieren. Dies kann sinnvoll sein, um verschiedene Kompetenzen und Blickwinkel einzubeziehen.

13. Welche Pflichten hat die Vertrauensperson einer Vorsorgevollmacht?

Die Vertrauensperson hat die Pflicht, im besten Interesse des Vollmachtgebers zu handeln und seine Wünsche und Vorstellungen zu respektieren. Sie muss die Verantwortung übernehmen, die ihr übertragenen Aufgaben gewissenhaft auszuführen und den Vollmachtgeber angemessen zu vertreten.

14. Kann die Vertrauensperson einer Vorsorgevollmacht auch entlastet oder ausgetauscht werden?

Ja, der Vollmachtgeber hat das Recht, die Vertrauensperson zu entlasten oder auszutauschen, wenn er mit deren Handeln nicht zufrieden ist. In der Vorsorgevollmacht selbst kann dies entsprechend festgelegt werden.

15. Was passiert, wenn der Vollmachtgeber keine Vorsorgevollmacht hat?

Wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist und der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, kann das Gericht einen Betreuer bestellen, der die rechtlichen Angelegenheiten des Vollmachtgebers regelt.

Es ist wichtig, sich mit dem Thema Vorsorgevollmacht der in Innenverhältnis und Außenverhältnis unterteilt ist, auseinanderzusetzen, um im Ernstfall Vorsorge getroffen zu haben und sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen respektiert werden.