Öffnen – Empfangsvollmacht Grundsteuer – Vorlage | Muster

Vorlage und Muster für Empfangsvollmacht Grundsteuer – Erstellung und Ausfüllen – Öffnen im WORD PDF Datei und Online


Kopfzeile:

Empfangsvollmacht Grundsteuer

Datum: _________________

Ort: _________________

 

Parteien:

Zwischen

Auftraggeber (Name): ____________________________

Adresse: ____________________________

im Folgenden als „Auftraggeber“ bezeichnet

und

Bevollmächtigter (Name): ____________________________

Adresse: ____________________________

im Folgenden als „Bevollmächtigter“ bezeichnet

 

Dokumentenkörper:

Der Auftraggeber bevollmächtigt hiermit den Bevollmächtigten, in seinem Namen und auf seine Rechnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Grundsteuerzahlungen für das Grundstück mit der folgenden Adresse zu empfangen:

Grundstücksadresse: ____________________________

Der Bevollmächtigte ist berechtigt, alle erforderlichen Korrespondenzen, Zahlungen, Dokumente oder andere Schritte im Zusammenhang mit der Grundsteuer zu übernehmen. Er ist befugt, den Auftraggeber in allen Angelegenheiten, die die Grundsteuer betreffen, zu vertreten.

 

Umfang und Dauer:

Diese Empfangsvollmacht gilt ab dem Datum dieser Vollmacht und bleibt gültig, bis der Bevollmächtigte entweder schriftlich vom Auftraggeber entbunden wird oder die Grundsteuerschuld vollständig beglichen ist.

 

Spezifische Anweisungen:

Der Bevollmächtigte ist angewiesen, alle erforderlichen Informationen und Unterlagen einzuholen, um die Grundsteuerzahlungen korrekt abwickeln zu können. Er ist verantwortlich für die pünktliche Zahlung der Grundsteuer und die Weiterleitung aller relevanten Dokumente an den Auftraggeber.

 

Unterschriften:

Die Parteien haben dieses Dokument in doppelter Ausführung unterschrieben:

Datum: _____________ Datum: _____________

______________________________ ______________________________

Auftraggeber (Name) Bevollmächtigter (Name)

 

Anhänge:

Es sind keine Anhänge zu diesem Dokument erforderlich.

 

Rechtliche Mitteilung:

Diese Empfangsvollmacht unterliegt den geltenden Gesetzen und Bestimmungen des jeweiligen Gerichtsbezirks.

 

 

Muster und Vorlage für Empfangsvollmacht Grundsteuer zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format

Mehr Muster und Vorlage für Empfangsvollmacht Grundsteuer



Empfangsvollmacht Grundsteuer
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Frage 1: Was ist eine Empfangsvollmacht für die Grundsteuer?

Die Empfangsvollmacht für die Grundsteuer ist eine schriftliche Vereinbarung, mit der ein Steuerpflichtiger eine dritte Person dazu bevollmächtigt, die Grundsteuerbescheide und damit zusammenhängende Unterlagen wie Mahnungen oder Widerspruchsbescheide in seinem Namen zu empfangen.

Frage 2: Warum sollte ich eine Empfangsvollmacht für die Grundsteuer erteilen?

Die Erteilung einer Empfangsvollmacht ermöglicht es Ihnen, eine andere Person mit der Organisation und dem Empfang von steuerlichen Unterlagen für Sie zu beauftragen. Dies kann besonders hilfreich sein, wenn Sie beispielsweise im Urlaub sind oder aus anderen Gründen verhindert sind, die Grundsteuerangelegenheiten persönlich zu erledigen.

Frage 3: Wer kann eine Empfangsvollmacht für die Grundsteuer erteilen?

Jeder Eigentümer einer Immobilie kann eine Empfangsvollmacht für die Grundsteuer erteilen. Dies gilt sowohl für natürliche Personen als auch für juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine.

Frage 4: Wie erteile ich eine Empfangsvollmacht für die Grundsteuer?

Um eine Empfangsvollmacht für die Grundsteuer zu erteilen, muss eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Steuerpflichtigen und der bevollmächtigten Person geschlossen werden. Diese Vereinbarung sollte alle relevanten Informationen enthalten, wie zum Beispiel die genaue Bezeichnung der Immobilie, das Datum der Vollmachtserteilung und die unterschriftliche Zustimmung beider Parteien.

Frage 5: Gibt es bestimmte Formvorschriften für eine Empfangsvollmacht für die Grundsteuer?

Es gibt keine festgelegten Formvorschriften für eine Empfangsvollmacht für die Grundsteuer. Allerdings empfiehlt es sich, die Vollmacht schriftlich abzufassen und von beiden Parteien zu unterschreiben, um Missverständnisse und Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Frage 6: Kann ich die Empfangsvollmacht für die Grundsteuer jederzeit widerrufen?

Ja, Sie haben das Recht, die Empfangsvollmacht für die Grundsteuer jederzeit zu widerrufen. Hierfür sollten Sie die bevollmächtigte Person schriftlich über den Widerruf informieren und das Original der Vollmachtsurkunde zurückverlangen.

Frage 7: Kann eine Empfangsvollmacht für die Grundsteuer auf mehrere Personen ausgestellt werden?

Ja, es ist möglich, eine Empfangsvollmacht für die Grundsteuer auf mehrere Personen auszustellen. In diesem Fall sollte die Vollmacht klar regeln, wie die Zuständigkeiten zwischen den bevollmächtigten Personen aufgeteilt werden sollen.

Frage 8: Was passiert, wenn ich keine Empfangsvollmacht für die Grundsteuer erteile?

Wenn Sie keine Empfangsvollmacht für die Grundsteuer erteilen, werden alle relevanten Dokumente direkt an die ladungsfähige Adresse des Steuerpflichtigen geschickt. Es liegt dann in Ihrer Verantwortung, diese Dokumente rechtzeitig zu erhalten und entsprechend zu handeln.

Frage 9: Kann ich die Empfangsvollmacht für die Grundsteuer auch elektronisch erteilen?

Ja, es ist möglich, die Empfangsvollmacht für die Grundsteuer auch elektronisch zu erteilen. In diesem Fall sollten beide Parteien die Vereinbarung elektronisch unterzeichnen und sicherstellen, dass die elektronische Form rechtlich bindend ist.

Frage 10: Gilt die Empfangsvollmacht für die Grundsteuer nur für einen bestimmten Zeitraum?

Die Gültigkeit der Empfangsvollmacht für die Grundsteuer kann von den Parteien individuell festgelegt werden. Es ist möglich, die Vollmacht für einen bestimmten Zeitraum zu erteilen oder sie auf unbestimmte Zeit auszustellen. Bei einer Befristung ist es wichtig, den Zeitraum klar in der Vollmachtsvereinbarung anzugeben.

Frage 11: Kann ich die Empfangsvollmacht für die Grundsteuer auch mündlich erteilen?

Es wird empfohlen, die Empfangsvollmacht für die Grundsteuer schriftlich zu erteilen, um eventuelle Unstimmigkeiten zu vermeiden. Falls jedoch eine mündliche Vereinbarung getroffen wird, ist es ratsam, Zeugen hinzuzuziehen, um im Fall von Streitigkeiten einen Nachweis über die Vollmacht zu haben.

Frage 12: Können mir Nachteile entstehen, wenn ich eine Empfangsvollmacht für die Grundsteuer erteile?

Grundsätzlich birgt die Erteilung einer Empfangsvollmacht für die Grundsteuer keine Nachteile. Allerdings sollten Sie sicherstellen, dass Sie eine vertrauenswürdige Person mit der Empfangsvollmacht bevollmächtigen und dass die Zuständigkeiten klar in der Vollmachtsvereinbarung geregelt sind.

Frage 13: Welche Unterlagen kann die bevollmächtigte Person im Rahmen der Empfangsvollmacht für die Grundsteuer entgegennehmen?

Im Rahmen der Empfangsvollmacht für die Grundsteuer kann die bevollmächtigte Person alle Unterlagen entgegennehmen, die mit der Grundsteuer und deren Verwaltung zusammenhängen. Dazu gehören beispielsweise Grundsteuerbescheide, Mahnungen, Widerspruchsbescheide und sonstige schriftliche Mitteilungen.

Frage 14: Kann die bevollmächtigte Person im Rahmen der Empfangsvollmacht für die Grundsteuer auch Zahlungen für mich leisten?

Die Befugnis zur Zahlungsleistung kann in einer Empfangsvollmacht für die Grundsteuer enthalten sein. Allerdings sollte diese Zuständigkeit ausdrücklich in der Vollmachtsvereinbarung festgehalten werden.

Frage 15: Was muss ich tun, wenn ich die bevollmächtigte Person ändern möchte?

Wenn Sie die bevollmächtigte Person ändern möchten, sollten Sie den bestehenden Empfangsvollmachtvertrag widerrufen und eine neue Vereinbarung mit der neuen bevollmächtigten Person abschließen. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und die neue Vereinbarung sollte alle relevanten Informationen über die Immobilie und die Parteien enthalten.

Die Antworten auf diese häufig gestellten Fragen sollen Ihnen einen Überblick über die Empfangsvollmacht für die Grundsteuer geben. Beachten Sie jedoch, dass sie keine rechtliche Beratung darstellen. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt.