Muster und Vorlage für Empfangsvollmacht Finanzamt Niedersachsen – Erstellung und Ausfüllen – Öffnen im WORD und PDF Datei und Online
Kopfzeile:
Titel: Vorlage Empfangsvollmacht Finanzamt Niedersachsen
Datum: [Datum]
Ort: [Ort]
Parteien:
Das Finanzamt Niedersachsen als Vollmachtgeber (im Folgenden „das Finanzamt“ genannt)
[Vollmachtnehmer/Vollmachtsinhaber1] (im Folgenden „der Vollmachtsinhaber“ genannt) [Vollmachtnehmer/Vollmachtsinhaber2] (im Folgenden „der Vollmachtsinhaber“ genannt) [weitere Vollmachtnehmer/Vollmachtsinhaber] (im Folgenden „die Vollmachtsinhaber“ genannt)Dokumentenkörper:
Ich, [Vollmachtgeber], erteile hiermit dem Finanzamt Niedersachsen eine Empfangsvollmacht, um in meinem Namen und für meine Rechnung Handlungen vorzunehmen und Entscheidungen zu treffen, die im Zusammenhang mit meinen steuerlichen Angelegenheiten stehen. Die Vollmacht umfasst insbesondere folgende Befugnisse:
1. Vertretung vor dem Finanzamt Niedersachsen in allen steuerlichen Angelegenheiten
2. Abgabe von Erklärungen, Anträgen und sonstigen Schriftstücken gegenüber dem Finanzamt
3. Entgegennahme von Schriftstücken, Bescheiden und Mitteilungen des Finanzamts
4. Beantwortung von Fragen und Klärung von Unklarheiten bezüglich meiner steuerlichen Angelegenheiten
5. Anfertigung von Rechtsbehelfen und Wahrnehmung des Rechtswegs
6. Einsichtnahme in meine steuerlichen Unterlagen und Akten beim Finanzamt
7. Erteilung von Untervollmachten an andere Personen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Vollmacht notwendig ist
Umfang und Dauer:
Die Empfangsvollmacht gilt ab dem [Startdatum] bis auf Widerruf. Sie umfasst alle steuerlichen Angelegenheiten, die während dieses Zeitraums entstehen oder anhängig sind.
Spezifische Anweisungen:
Das Finanzamt ist berechtigt, im Rahmen der Empfangsvollmacht alle Handlungen vorzunehmen und Entscheidungen zu treffen, die im besten Interesse meiner steuerlichen Angelegenheiten liegen. Es wird jedoch ausdrücklich angewiesen, mich regelmäßig über alle getroffenen Maßnahmen zu informieren und vor wichtigen Entscheidungen zu konsultieren.
Unterschriften:
[Vollmachtgeber] [Vollmachtsinhaber1] [Vollmachtsinhaber2] [weitere Vollmachtsinhaber]Anhänge:
[Anhang 1: Ausweiskopie des Vollmachtgebers] [Anhang 2: Ausweiskopien der Vollmachtsinhaber] [weitere Anhänge]Rechtliche Mitteilung:
Diese Empfangsvollmacht unterliegt den geltenden Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und den steuerlichen Bestimmungen des Finanzamts Niedersachsen.
Vorlage und Muster für Empfangsvollmacht Finanzamt Niedersachsen zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format
Mehr Vorlage und Muster für Empfangsvollmacht Finanzamt Niedersachsen
Empfangsvollmacht Finanzamt Niedersachsen |
PDF – WORD Datei |
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- Eine Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationsdokuments des Antragstellers.
- Eine schriftliche Bestätigung des Steuerpflichtigen, dass er seine Zustimmung zur Erteilung der Vollmacht gibt.
- Gegebenenfalls weitere Dokumente, die die Begründung für die Beantragung der Vollmacht unterstützen, wie beispielsweise eine Vollmacht des Steuerpflichtigen.
- Eine schnellere und effizientere Bearbeitung steuerlicher Angelegenheiten, da der Bevollmächtigte direkt mit dem Finanzamt kommunizieren kann.
- Eine Entlastung des Steuerpflichtigen von administrativen Aufgaben, da der Bevollmächtigte diese übernehmen kann.
- Eine erhöhte Sicherheit, da die steuerlichen Unterlagen und Mitteilungen direkt an den Bevollmächtigten gesendet werden und somit kein Verlust oder Missbrauch droht.
- Möglichkeit zur Vertretung des Steuerpflichtigen bei persönlicher Abwesenheit, Krankheit oder anderen Gründen.
- Missbrauch der Vollmacht durch den Bevollmächtigten.
- Potentielle Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte.
- Eingeschränkte Kontrolle des Steuerpflichtigen über seine steuerlichen Angelegenheiten.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und sich die genauen Voraussetzungen und Prozesse für Empfangsvollmachten beim Finanzamt Niedersachsen ändern können. Es wird daher empfohlen, sich bei konkreten Fragen oder Anliegen direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden.