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Ich, [Vollmachtgeber/in Name, Vorname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit eine Vorsorgevollmacht.

Kopfzeile

Titel: Vorsorgevollmacht

Datum und Ort: [Datum], [Ort]

Parteien:

1. [Vollmachtgeber/in Name, Vorname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]

2. [Bevollmächtigte/r Name, Vorname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]

Dokumentenkörper:

1. Die Vollmachtgeber/in beabsichtigt, im Falle seiner/ihrer körperlichen oder geistigen Einschränkungen die rechtlichen Angelegenheiten und finanziellen Belange von ihr/ihm durch eine bevollmächtigte Person regeln zu lassen.

2. Die Vollmachtgeber/in bevollmächtigt hiermit [Bevollmächtigte/r Name, Vorname] (im Folgenden „Bevollmächtigte/r“) dazu, in ihrem/seinem Namen und auf ihre/seine Rechnung alle Handlungen vorzunehmen, die zur Wahrung der rechtlichen und finanziellen Interessen der Vollmachtgeber/in notwendig sind.

Umfang und Dauer:

1. Die Vorsorgevollmacht umfasst alle rechtlichen Angelegenheiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

– Vertretung vor Gericht und Behörden

– Vertragsabschlüsse und Vertragsänderungen

– Vermögens- und Finanzangelegenheiten

– Gesundheits- und medizinische Entscheidungen

2. Die Vollmacht gilt ab dem [Startdatum] und bleibt in Kraft, solange die Vollmachtgeber/in aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht in der Lage ist, ihre/seine Angelegenheiten selbst zu regeln.

Spezifische Anweisungen:

1. Die Bevollmächtigte/r soll bei allen Entscheidungen im besten Interesse der Vollmachtgeber/in handeln und ihre/seine Wünsche berücksichtigen, sofern diese bekannt sind.

2. Die Bevollmächtigte/r hat das Recht, ärztliche Informationen und medizinische Unterlagen einzusehen und Entscheidungen im Hinblick auf medizinische Behandlungen im besten Interesse der Vollmachtgeber/in zu treffen.

3. Die Bevollmächtigte/r ist befugt, Bankkonten zu eröffnen, zu schließen, zu verwalten und Transaktionen im Namen der Vollmachtgeber/in durchzuführen.

Unterschriften:

[Vollmachtgeber/in] [Vorname] [Nachname] [Datum] [Bevollmächtigte/r] [Vorname] [Nachname] [Datum]

Anhänge:

1. [Liste aller Anhänge]

Rechtliche Mitteilung:

Diese Vorsorgevollmacht unterliegt den Gesetzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Im Falle von Streitigkeiten sind die deutschen Gerichte zuständig.

 

Muster und Vorlage für Nrw Justiz Vorsorgevollmacht zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format

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Nrw Justiz Vorsorgevollmacht
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F: Was ist eine Vorsorgevollmacht?

A: Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtliche Vereinbarung, bei der eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) die Befugnis gibt, in seinem Namen Entscheidungen zu treffen, wenn er dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.

F: Sind Vorsorgevollmachten in NRW gesetzlich geregelt?

A: Ja, in NRW sind Vorsorgevollmachten im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Betreuungsgesetz (BtG) geregelt.

F: Wer kann eine Vorsorgevollmacht erstellen?

A: Jeder volljährige und geschäftsfähige Mensch kann eine Vorsorgevollmacht erstellen.

F: Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?

A: Nein, eine Vorsorgevollmacht kann auch privat erstellt werden. Eine notarielle Beglaubigung ist jedoch empfehlenswert, da dadurch die Vollmacht in jedem Fall rechtssicher ist.

F: Wie kann die Vorsorgevollmacht wirksam werden?

A: Die Vorsorgevollmacht wird wirksam, sobald der Vollmachtgeber sie unterschrieben hat. Es ist jedoch wichtig, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Unterzeichnung geschäftsfähig ist.

F: Können mehrere Bevollmächtigte in einer Vorsorgevollmacht benannt werden?

A: Ja, es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden. In diesem Fall müssen die Bevollmächtigten entweder gemeinsam handeln oder es müssen klare Regelungen für das Handeln einzelner Bevollmächtigter getroffen werden.

F: Kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden?

A: Ja, eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und alle bevollmächtigten Personen informieren.

F: Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist?

A: Wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist und der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, wird das Gericht einen Betreuer bestellen, um die Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu regeln.

F: Kann die Vorsorgevollmacht nur für medizinische Entscheidungen gelten?

A: Nein, die Vorsorgevollmacht kann auch für finanzielle, juristische und persönliche Angelegenheiten gelten, je nach den Wünschen des Vollmachtgebers.

F: Können Bevollmächtigte eine Vergütung erhalten?

A: Ja, Bevollmächtigte haben Anspruch auf eine Vergütung, wenn dies im Vollmachtsdokument ausdrücklich festgelegt ist oder wenn das Gericht dies entscheidet, falls die Bevollmächtigten professionell tätig sind.

F: Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?

A: Eine Vorsorgevollmacht befugt eine Person, in allen Angelegenheiten für den Vollmachtgeber zu handeln, während eine Patientenverfügung nur medizinische Entscheidungen betrifft und den Willen des Vollmachtgebers in Bezug auf Behandlungen und Pflege festlegt.

F: Wer sollte über die Existenz einer Vorsorgevollmacht informiert sein?

A: Familie, enge Freunde und medizinisches Personal sollten über die Existenz einer Vorsorgevollmacht informiert sein, damit sie im Notfall entsprechend handeln können.

F: Kann eine Vorsorgevollmacht auch für den Fall einer vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit gelten?

A: Ja, eine Vorsorgevollmacht kann auch für den Fall einer vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit gelten. In diesem Fall sollte im Vollmachtsdokument deutlich festgelegt werden, unter welchen Umständen die Vollmacht wirksam wird.

F: Kann eine Vorsorgevollmacht auch nach dem Tod des Vollmachtgebers weitergelten?

A: Nein, eine Vorsorgevollmacht erlischt automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers. Für rechtliche Angelegenheiten nach dem Tod ist ein Testament oder ein Erbschein erforderlich.

F: Wo kann man weitere Informationen über Vorsorgevollmachten erhalten?

A: Weitere Informationen über Vorsorgevollmachten können bei den örtlichen Betreuungsbehörden, Notaren oder Anwälten eingeholt werden. Auch das Justizministerium von NRW bietet Informationen dazu auf ihrer Website an.

F: Gibt es Vorlagen für Vorsorgevollmachten?

A: Ja, es gibt Vorlagen für Vorsorgevollmachten, die im Internet oder bei Betreuungsbehörden erhältlich sind. Es ist jedoch ratsam, rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Vollmacht den individuellen Bedürfnissen und Wünschen entspricht.