Vorlage und Muster für Vorsorgevollmacht Beglaubigen Lassen Betreuungsbehörde – Erstellung und Ausfüllen – Öffnen im WORD PDF Datei und Online
Kopfzeile:
Vorlage Vorsorgevollmacht Beglaubigen Lassen Betreuungsbehörde
Erstellt am [Datum] in [Ort]
Parteien:
Als Vorsorgebevollmächtigter:
[Vorname Nachname] [Adresse] [Geburtsdatum]Als Bevollmächtigter:
[Vorname Nachname] [Adresse] [Geburtsdatum]Dokumentenkörper:
Ich, [Vorname Nachname], erstelle hiermit eine Vorsorgevollmacht und bevollmächtige [Vorname Nachname] (im Folgenden „Bevollmächtigter“) dazu, mich in allen persönlichen, finanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten zu vertreten und Entscheidungen in meinem besten Interesse zu treffen.
Umfang und Dauer:
Die Vorsorgevollmacht umfasst sämtliche Handlungen und Entscheidungen, die notwendig sind, um meine Angelegenheiten zu regeln. Sie tritt in Kraft, sobald ich aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderer Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage bin, meine eigenen Entscheidungen zu treffen. Die Vollmacht bleibt solange gültig, bis ich sie widerrufe oder bis mein Tod eintritt.
Spezifische Anweisungen:
Der Bevollmächtigte hat insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse:
– Finanzielle Angelegenheiten: Der Bevollmächtigte ist berechtigt, meine finanziellen Angelegenheiten zu regeln, einschließlich des Zugriffs auf mein Bankkonto, des Abschlusses von Verträgen und des Zahlungsverkehrs.
– Gesundheitliche Angelegenheiten: Der Bevollmächtigte ist befugt, medizinische Entscheidungen zu treffen, einschließlich der Einwilligung zu medizinischen Behandlungen und dem Zugriff auf meine medizinischen Unterlagen.
Unterschriften:
Die Parteien erklären hiermit ihre Zustimmung zu den in dieser Vorsorgevollmacht festgelegten Bedingungen und bestätigen dies durch ihre Unterschrift:
[Vorname Nachname] [Datum]Vorsorgebevollmächtigter
Unterschrift: ____________________________
[Vorname Nachname] [Datum]Bevollmächtigter
Unterschrift: ____________________________
Anhänge:
Keine Anhänge.
Rechtliche Mitteilung:
Vorsorgevollmacht
Das vorliegende Dokument stellt eine Vorsorgevollmacht dar und wurde von den Parteien in gegenseitigem Einvernehmen unterzeichnet. Die Parteien erklären, dass sie ihre rechtliche Handlungsfähigkeit besitzen und dass sie die Bedingungen und Auswirkungen dieser Vorsorgevollmacht vollständig verstehen.
Es wird empfohlen, dieses Dokument von einer Betreuungsbehörde beglaubigen zu lassen, um seine rechtliche Wirksamkeit zu gewährleisten.
Muster und Vorlage für Vorsorgevollmacht Beglaubigen Lassen Betreuungsbehörde zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format
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Vorsorgevollmacht Beglaubigen Lassen Betreuungsbehörde |
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Frage 1: Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Antwort: Eine Vorsorgevollmacht ist eine bevollmächtigte Vereinbarung, bei der eine Person (Vollmachtgeber) eine andere Person (Bevollmächtigter) benennt, um in ihrem Namen und nach ihren Anweisungen in bestimmten Angelegenheiten zu handeln, wenn sie selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
Frage 2: Warum sollte ich meine Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen?
Antwort: Die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht dient dazu, ihre Echtheit und Gültigkeit zu bestätigen. Durch die Beglaubigung wird sichergestellt, dass die Vollmacht im Ernstfall akzeptiert wird und der Bevollmächtigte in der Lage ist, die gewünschten Entscheidungen zu treffen.
Frage 3: Wo kann ich meine Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen?
Antwort: Die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht kann bei einer Betreuungsbehörde erfolgen. Diese Behörden sind für die Überprüfung und Beglaubigung von Vorsorgevollmachten zuständig.
Frage 4: Muss ich meine Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen?
Antwort: Die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht ist nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen, um etwaigen Zweifeln an der Vollmacht vorzubeugen. Eine beglaubigte Vollmacht wird in der Regel eher akzeptiert und respektiert.
Frage 5: Was kostet die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht?
Antwort: Die Kosten für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht können je nach Betreuungsbehörde unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich, vorher bei der örtlichen Betreuungsbehörde nach den genauen Kosten zu fragen.
Frage 6: Welche Unterlagen werden für die Beglaubigung benötigt?
Antwort: Für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht werden in der Regel der Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten sowie die Vollmacht selbst benötigt. Es kann jedoch je nach Behörde auch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Frage 7: Wie lange dauert die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht?
Antwort: Die Dauer der Beglaubigung kann je nach Betreuungsbehörde variieren. Es empfiehlt sich, im Voraus nachzufragen, wie lange der Prozess dauern wird.
Frage 9: Kann ich die Vollmacht jederzeit widerrufen?
Antwort: Ja, grundsätzlich haben Sie das Recht, die Vorsorgevollmacht jederzeit zu widerrufen. Es empfiehlt sich jedoch, den Widerruf schriftlich festzuhalten und den Bevollmächtigten darüber zu informieren.
Frage 10: Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?
Antwort: Wenn keine Vorsorgevollmacht besteht und Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, kann das Gericht eine Betreuung anordnen. In diesem Fall wird eine Person als gesetzlicher Betreuer eingesetzt, der die Entscheidungen für Sie trifft.
Frage 11: Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung?
Antwort: Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine bestimmte Person, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, während Sie noch lebendig sind. Eine Betreuungsverfügung hingegen gibt Anweisungen für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Die Betreuungsverfügung tritt also erst ein, wenn die Vorsorgevollmacht nicht mehr gilt.
Frage 12: Kann ich mehrere Bevollmächtigte benennen?
Antwort: Ja, Sie können mehrere Bevollmächtigte benennen. Dabei können Sie festlegen, ob die Bevollmächtigten gemeinsam oder einzeln handeln dürfen. Es empfiehlt sich, dies in der Vorsorgevollmacht klar zu regeln.
Frage 13: Was passiert, wenn der Bevollmächtigte nicht in der Lage ist, zu handeln?
Antwort: Wenn der Bevollmächtigte nicht in der Lage ist, zu handeln, kann eine Ersatzperson benannt werden. Es ist daher ratsam, in der Vorsorgevollmacht auch eine solche Ersatzperson zu benennen.
Frage 14: Was kann der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers regeln?
Antwort: Der Bevollmächtigte kann im Namen des Vollmachtgebers eine Vielzahl von Angelegenheiten regeln, wie zum Beispiel medizinische Entscheidungen, finanzielle Angelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten und rechtliche Angelegenheiten. Es ist wichtig, die genauen Befugnisse und Richtlinien in der Vorsorgevollmacht festzulegen.
Frage 15: Gilt die Vorsorgevollmacht auch im Ausland?
Antwort: Die Anerkennung einer deutschen Vorsorgevollmacht im Ausland kann von den Gesetzen des jeweiligen Landes abhängen. Es empfiehlt sich, sich im Voraus über die geltenden Bestimmungen zu informieren.