Muster und Vorlage für Bundesministerium Der Justiz Vorsorgevollmacht Untervollmacht – Ausfüllen und Erstellung – Öffnen im PDF WORD Datei und Online
Vorsorgevollmacht Untervollmacht
Kopfzeile
Dieses Dokument bezieht sich auf eine gesetzliche Vorsorgevollmacht, die von [Vollmachtgeber] an [Bevollmächtigter] erteilt wurde.
Datum: [Datum]
Ort: [Ort]
Parteien
Vollmachtgeber: [Vollmachtgeber Name]
Firmenname/Dienststelle (falls zutreffend): [Firmenname]
Anschrift: [Vollmachtgeber Anschrift]
Bevollmächtigter: [Bevollmächtigter Name]
Anschrift: [Bevollmächtigter Anschrift]
Dokumentenkörper
Hiermit erteilt der Vollmachtgeber eine Untervollmacht an den Bevollmächtigten, um bestimmte Aufgaben und Befugnisse im Zusammenhang mit der ursprünglichen Vorsorgevollmacht auszuüben.
Umfang und Dauer
Diese Untervollmacht umfasst folgende Aufgaben und Befugnisse:
- [Aufgabe/Befugnis 1]
- [Aufgabe/Befugnis 2]
- [Aufgabe/Befugnis 3]
Die Gültigkeit dieser Untervollmacht beginnt am [Startdatum] und endet am [Enddatum].
Spezifische Anweisungen
Der Vollmachtgeber gibt dem Bevollmächtigten spezifische Anweisungen für die Ausübung der in dieser Untervollmacht festgelegten Aufgaben und Befugnisse:
[Spezifische Anweisungen]
Unterschriften
Vollmachtgeber: [Vollmachtgeber Name]
Datum: [Datum]
Bevollmächtigter: [Bevollmächtigter Name]
Datum: [Datum]
Anhänge
Hier können optional Anhänge oder weitere Dokumente im Zusammenhang mit dieser Untervollmacht beigefügt werden.
Rechtliche Mitteilung
Diese Untervollmacht wurde erstellt gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen. Bei Unklarheiten oder rechtlichen Fragen wird empfohlen, rechtlichen Rat einzuholen.
Vorlage und Muster für Bundesministerium Der Justiz Vorsorgevollmacht Untervollmacht zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format
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Bundesministerium Der Justiz Vorsorgevollmacht Untervollmacht |
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Frage 1: Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Antwort: Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, in dem eine Person (Vollmachtgeber) eine andere Person (Bevollmächtigter) dazu ermächtigt, in rechtlichen Angelegenheiten stellvertretend für sie zu handeln, falls sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Frage 2: Ist eine Vorsorgevollmacht rechtlich bindend?
Antwort: Ja, eine Vorsorgevollmacht ist rechtlich bindend, solange sie den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Sie muss schriftlich verfasst, von beiden Parteien unterzeichnet und im Original vorgelegt werden können.
Frage 3: Wann tritt eine Vorsorgevollmacht in Kraft?
Antwort: Eine Vorsorgevollmacht tritt in Kraft, sobald der Vollmachtgeber sie wirksam erteilt hat. Das bedeutet, dass der Vollmachtgeber volljährig und geschäftsfähig sein muss und die Vollmacht freiwillig und ohne Einfluss von Dritten erteilt haben muss.
Frage 4: Können mehrere Personen als Bevollmächtigte eingesetzt werden?
Antwort: Ja, es ist möglich, mehrere Personen als Bevollmächtigte in einer Vorsorgevollmacht zu benennen. In diesem Fall können die Bevollmächtigten entweder gemeinsam oder einzeln handeln. Es sollte jedoch klar definiert sein, wie Entscheidungen getroffen werden, um Konflikte zu vermeiden.
Frage 5: Kann eine Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen werden?
Antwort: Ja, der Vollmachtgeber kann seine Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen, solange er noch in der Lage ist, selbstständig Entscheidungen zu treffen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und dem Bevollmächtigten mitgeteilt werden.
Frage 6: Was ist eine Untervollmacht?
Antwort: Eine Untervollmacht ist eine Vollmacht, die der Bevollmächtigte an eine andere Person weitergeben kann. Der Bevollmächtigte darf jedoch nur so viel weitergeben, wie ihm selbst in der ursprünglichen Vorsorgevollmacht ermächtigt wurde.
Frage 7: Muss eine Untervollmacht schriftlich erfolgen?
Antwort: Ja, auch eine Untervollmacht muss schriftlich verfasst und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Sie sollte den Namen des Bevollmächtigten, des Untervollmachtgebers und des neuen Bevollmächtigten enthalten.
Frage 8: Kann der Vollmachtgeber die Untervollmacht kontrollieren?
Antwort: Ja, der Vollmachtgeber hat das Recht, die Untervollmacht zu kontrollieren und sicherzustellen, dass der Bevollmächtigte sie nur an vertrauenswürdige Personen weitergibt. Der Vollmachtgeber kann die Untervollmachten auch jederzeit widerrufen.
Frage 9: Gibt es Beschränkungen für eine Vorsorgevollmacht?
Antwort: Ja, es gibt bestimmte Angelegenheiten, in denen eine Vorsorgevollmacht nicht gilt, wie beispielsweise Entscheidungen über medizinische Behandlungen, die lebenserhaltende Maßnahmen betreffen. Für solche Entscheidungen muss eine separate Patientenverfügung erstellt werden.
Frage 10: Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist?
Antwort: Wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist und der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, selbstständig Entscheidungen zu treffen, kann es erforderlich sein, einen gesetzlichen Betreuer zu bestellen. Dieser wird vom Gericht bestimmt und handelt im besten Interesse des Vollmachtgebers.
Frage 11: Wo kann man eine Vorsorgevollmacht registrieren lassen?
Antwort: Eine Vorsorgevollmacht kann beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Auf diese Weise können Behörden und andere Beteiligte im Falle der Notwendigkeit leichter auf die Vollmacht zugreifen und deren Gültigkeit überprüfen.
Frage 12: Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Generalvollmacht?
Antwort: Eine Vorsorgevollmacht bezieht sich auf rechtliche Angelegenheiten und Entscheidungen, die der Vollmachtgeber nicht mehr selbst treffen kann. Eine Generalvollmacht hingegen ermächtigt eine Person, den Vollmachtgeber in allen Lebensbereichen und Angelegenheiten zu vertreten, unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers.
Frage 13: Kann eine Vorsorgevollmacht auch für den Fall einer psychischen Erkrankung gelten?
Antwort: Ja, eine Vorsorgevollmacht kann auch für den Fall einer psychischen Erkrankung gelten, solange der Vollmachtgeber noch in der Lage ist, seine Entscheidungen zu treffen und die Vollmacht freiwillig und unbeeinflusst von Dritten erteilt hat.
Frage 14: Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung?
Antwort: Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Person, stellvertretend für den Vollmachtgeber zu handeln, während er noch lebt. Eine Betreuungsverfügung hingegen ist eine Vorausverfügung, die bestimmt, wer im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit zum gesetzlichen Betreuer bestellt wird.
Frage 15: Gibt es eine Altersgrenze für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht?
Antwort: Nein, es gibt keine Altersgrenze für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht. Es empfiehlt sich jedoch, frühzeitig eine Vollmacht zu erstellen, um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit berücksichtigt werden.